Allgemeine
Geschäftsbedingungen der Holger Siegert Telekommunikation
Allgemeine Bestimmungen
Für den Umfang meiner Lieferungen oder Leistungen (im nachfolgenden
Lieferungen genannt) sind die beiderseitigen schriftlichen Erklärungen
sowie die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Holger
Siegert Telekommunikation maßgeblich. Allgemeine Geschäftsbedingungen
des Bestellers gelten nur insoweit, als ich ihnen ausdrücklich schriftlich
zugestimmt haben. Meinee Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nur
gegenüber Unternehmen im Sinne der §§ 14, 310 Abs. 1 BGB, juristischen
Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich Rechtlichen Sondervermögen.
Sie gelten auch für alle zukünftigen Rechtsbeziehungen zwischen mir
und dem Besteller, ohne dass es eines erneuten Hinweises auf die Allgemeinen
Geschäftsbeziehungen bedarf.
An Kostenvoranschlägen, Zeichnungen und
anderen Unterlagen (im nachfolgenden Unterlagen genannt) behalte ich
mir meine eigentums- und urheberrechtlichen Verwertungsrechte uneingeschränkt
vor. Die Unterlagen dürfen nur nach vorheriger Zustimmung meinerseits
Dritten zugänglich gemacht werden und sind, wenn mir der Auftrag nicht
erteilt wird, auf Verlangen unverzüglich zurückzugeben.
Nebenabreden
sind nur wirksam, wenn sie schriftlich bestätigt sind.
Angebot und Vertragsabschluss
Meine Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Jeder Zwischenverkauf
ist vorbehalten. Ein Vertrag über Lieferungen kommt erst durch eine
Auftragsbestätigung zustande.
Preise und Zahlungsbedingungen
Meine Lieferungen erfolgen jeweils zu dem zum Zeitpunkt der Bestellung
gültigen Preisen der zuletzt direkt oder indirekt veröffentlichten Preisinformationen.
Die Preise verstehen sich ab Werk ausschließlich Verpackung und ausschließlich
Transportversicherung zzgl. der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Habe ich die Aufstellung oder Montage übernommen und ist nicht etwas
anderes vereinbart, so trägt der Besteller neben der vereinbarten Vergütung
alle erforderlichen Nebenkosten, wie z.B. Reisekosten, Kosten für den
Transport von Werkzeugen und des persönlichen Gepäcks.
Zuzahlungen sind,
falls nicht anders vereinbart sofort nach erhalt der Rechnung ohne jeden
Abzug an mich vorzunehmen. Wechsel und Schecks werden nur zahlungshalber
angenommen. Diskontwechsel- und Einziehungskosten trägt der Besteller.
Beanstandungen berechtigen nicht zur Zurückhaltung fälliger Zahlungen.
Zurückhaltungsrechte und Aufrechnungen mit bestrittenen und nicht rechtskräftig
festgehaltenen Gegenforderungen sind ausgeschlossen.
Nach Ablauf von
fünf Tagen nach Erhalt der Rechnung tritt Zahlungsverzug des Kunden
ohne Mahnung ein (§ 286 Abs. 2 Ziffer 2 BGB). Verzugszinsen werden mit
8% über dem jeweiligen Diskontsatz der Europäischen Zentralbank gem.
§ 1 Dikontsatz- Überleitungs- Gesetz, mindestens jedoch mit 10% berechnet.
Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt mir
vorbehalten. Dem Besteller bleibt der Nachweis vorbehalten, ein Schaden
sei mir überhaupt nicht oder wesentlich niedrieger entstanden.
Fristen für Lieferungen und Verzug
Die Einhaltung von vereinbarten Fristen für Lieferungen setzt den rechtzeitigen
Eingang sämtlicher vom Besteller zu liefernden Unterlagen, erforderlichen
Genehmigungen und Freigaben, insbesondere von Plänen, sowie die Einhaltung
der vereinbarten Zahlungsbedingungen und sonstigen Verpflichtungen durch
den Besteller voraus. Werden diese Voraussetzungen nicht rechtzeitig
erfüllt, so verlängern sich die Fristen angemessen, es sei denn, ich
habe die Verzögerung zu vertreten.
Ist für Nichteinhaltung der Fristen
auf höhere Gewalt, z. B. Mobilmachung, Krieg, Aufruhr oder ähnliche
Ereignisse, z. B. Streik, Aussperrung zurückzuführen, verlängern sich
die Fristen angemessen.
Komme ich in Verzug, kann der Besteller - sofern
er glaubhaft macht, dass ihm hieraus ein Schaden entstanden ist - eine
Entschädigung für jede vollendete Woche des Verzugs von je 0,5%, ingesamt
jedoch höchstens 5% des Preises für den Teil der Lieferungen verlangen,
der wegen des Verzugs nicht in zweckdienlichen Betrieb genommen werden
konnte. Weitergehende Entschädigungsansprüche des Bestellers wegen eines
Lieferverzuges sind ausgeschlossen. Die Bestimmung der Haftungsbeschränkung
bleibt unberührt. Das Recht des Bestellers zum Rücktritt nach fruchtlosem
Ablauf einer uns gesetzten Frist zur Leistung bleibt unberührt.
Wird
die Lieferung auf Wunsch des Bestellers verzögert, so werden ihm, beginnend
einen Monat nach Anzeige der Versandbereitschaft durch mich, die durch
die Lagerung entstandenen Kosten, bei Lagerung in meinem Unternehmen
mindestens jedoch 0,5% des Rechnungsbetrages der Gegenstände der Lieferungen
für jeden angefangenen Monat, insgesamt höchstens jedoch 5% des Rechnungsbetrages in Rechnung gestellt.
Gefahrenübergang
Die Gefahr geht an den Käufer über, sobald die Lieferung
an die die Sendung ausführende Person übergeben ist oder Zwecks Versendung
das Lager des Verkäufers verlassen hat. Die Gefahr geht auch bei frachtfreier
Lieferung an den Besteller über.
Gewährleistung
Ich gewähre, dass die
Produkte frei von Fabrikations- und Materialmängels sind. Die Gewährleistung
beträgt, soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart worden ist,
12 Monate. Die Gewährleistungsfrist beginnt mit dem Lieferdatum. Werden
Betriebs- und Wartungsanweisungen des Verkäufers nicht befolgt, Änderungen
an Produkten vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien
verwendet, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, so entfällt
jede Gewährleistung. Der Käufer hat dem Verkäufer die Mängel unverzüglich,
spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach Eingang des Liefergegenstandes
schrieftlich mitzuteilen. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung
innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind dem Verkäufer
unverzüglich nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen.
Im Falle einer
Mitteilung des Käufers, dass die Produkte nicht der Gewährleistung entsprechen,
verlangt der Verkäufer, dass das defekte Teil, bzw. das defekte Gerät,
eine genaue Fehlerbeschreibung und die Rechnung mit der das Gerät geliefert
wurde, an die Firma Holger Siegert Telekommunikation, zur Reparatur
eingeschickt, bzw. angeliefert werden. Die Geräte müssen in Originalverpackung
mit Produktbeschreibung frei Haus eintreffen. Durch den Austausch von
Teilen, Baugruppen oder ganzen Geräten treten keine nneuen Gewährleistungen
in Kraft. Verschleißteile wie Druckköpfe, Farbbänder, Tonermaterial
und andere Verschleißmaterialien, sowie die unsachgemäße Benutzung und
Handhabung, sowie Fremdeingriff und das Öffnen von Geräten, haben zur
Folge, dass Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen sind. Die Gewährleistung
beschränkt sich ausschließlich die Reparatur oder den Austausch der
beschädigten Liefergegenstände. Sollten im Rahmen meiner Reparaturbemühungen
auf den zu reparierenden Geräten befindliche Daten verloren gehen, so
ist dieses Risiko vom Auftraggeber zu tragen. Eine Haftung für normale
Abnutzung ist ausgeschlossen. Gewährleistungsansprüche gegenüber dem
Verkäufer stehen nur dem unmittelbaren Käufer zu und sind nicht abtretbar.
Die vorstehenden Absätze enthalten abschließend die Gewährleistung für
die Produkte und schließen sonstige Gewährleistungsansprüche jeglicher
Art aus.
Eigentumsvorbehalt
Ich behalte mir das Eigentum an der gelieferten
Ware bis zur Zahlung aller Forderungen aus der Geschäftsverbindung der
Parteien vor und zwar auch insoweit, als es sich um Forderungen aus
früheren Leistungen handelt. Der Käufer darf über die unter Eigentumsvorbehalt
stehenden Gegenstände nur insoweit verfügen, als sie im ordnungsgemäßen
Geschäftsvorgang verarbeitet, eingebaut oder weiter veräußert werden
sollen.
Die Be- und Verarbeitung von Vorbehaltsware für mich, ohne mich
zu verpflichten. Im Fall einer Weiterveräußerung der Ware tritt der
Käufer schon jetzt seine Ansprüche an mich ab. Ich bin berechtigt und
der Käufer ist auf mein Verlangen verpflichtet, dem Kunden die Abtretung
schriftlich anzuzeigen. Ggf. hat der Käufer auch im Wege des verlängerten
Eigentumvorbehalts mir das Eigentum an den Gegenständen gegenüber seinem
Kunden vorzubehalten.
Wird die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware
gepfändet, hat der Käufer mich sofort und umfassend zu unterrichten und
den Dritten auf meine Rechte aufmerksam zu machen. Ebenfalls hat er
mir die zu Intervention nötigen Unterlagen zur Verfügung zu stellen.
Die Be- und Verarbeitung von Vorbehaltsware erfolgt unter Ausschluß
des Eigentumserwerbes nach § 950 BGB. Die neue Sache bleibt anteilig
mein Eigentum zur Sicherung der Gesamtforderung. Die durch meine Intervention
enstehenden Kosten gehen zu Lasten des Käufers.
Software
Im Falle der
Lieferung von Software gilt folgendes: Der Besteller erhält das einfache,
nicht übertragbare, nicht ausschließliche Recht, das überlassene EDV-Programm
auf seiner Datenverarbeitungsanlage zu nutzen. Nutzen umfasst das vollständige
oder teilweise Einspeichern (Kopieren) der Datenprogramme und Datenbestände
in die Anlage des Bestellers, die Ausführung der Programme,die Verarbeitung
der Datenbestände und die Herstellung von Kopien dieses Materials, soweit
dies für die vertragsgemäße Nutzung nötig ist. Außer den zum Betrieb
der Anlage notwendigen Programmen darf der Besteller allenfalls eine
zur Datensicherung notwendige Kopie des Programms herstellen. Für alle
anderen Fälle der Nutzung bedarf der Besteller der vorherigen schriftlichen
Zustimmung meines Hauses. Der Besteller ist nicht berechtigt, Rechte
an den durch ihn bei mir erworbenen EDV-Programmen auf Dritte zu übertragen
oder diesen entsprechende Nutzungsrechte einzuräumen oder das EDV-Programmmaterial
Dritten in irgendeiner Form zur Verfügung zu stellen. Der Besteller stimmmt
mit mir überein, dass es nicht möglich ist, EDV-Programme so zu entwickeln,
dass sie für alle Anwendungsbedingungen fehlerfrei sind. Ich kann
daher den vertragsgemäßen Gebrauch von überlassenen EDV-Programmen nur
mit diesem Vorbehalt gewährleisten. Im Falle erheblicher Abweichung
des Datenverabeitungsprogrammes von der Leistungsbeschreibung des Programms
in der Anwendungsdokumentation und dem Benutzerhandbuch bin ich zur
Mangelbeseitigung berechtigt und soweit dies nicht mit unangemessenen
Aufwand verbunden ist, auch verpflichtet. Gelingt es mir innerhalb einer
angemessenen Frist nicht, durch Mangelbeseitigung die erheblichen Abweichungen
zu beseitigen oder so zu umgehen, dass dem Besteller eine vertragsgemäße
Nutzung des Programms ermöglicht wird, so kann der Besteller eine Herabsetzung
einer Lizenzgebühr verlangen oder den Rücktritt vom Vertrag erklären.
Für Schäden und Verlust von Daten, die dem Besteller durch unzureichende
Datensicherung entstehen, kann ich keine Haftung übernehmen.
Haftungsbeschränkung
Schadenersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, aus positiven
Forderungsverlegung, aus Verschulden bei Vertragsabschluß und aus unerlaubter
Handlung sind sowohl gegen den Verkäufer als auch dessen Erfüllungs-
bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsetzlich oder
grob fahrlässiges Handeln vorliegt.
Datenschutz
Der Besteller wird hiermit
gem. § 33 Abs. 1 des Bundesdatenschutzgesetzes davon unterrichtet, dass
ich personenbezogene Daten des Bestellers in maschinenlesbarer Form
für Aufgaben, die sich aus diesem Vertrag ergeben, maschinell verarbeiten.
Anwendbares Recht
Für die Gewährleistung und die gesamte Geschäftsbeziehung
zwischen dem Verkäufer und dem Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik
Deutschland. Soweit der Käufer Vollkaufmann im Sinne des HGB, juristische
Person des öffentlichen Rechts ist, ist Oldenburg ausschließlicher Gerichtsstand
für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar
ergebenen Streitigkeiten. Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen
oder eine Bestimmung sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein, so wird
hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen
nicht berührt.
Holger Siegert Telekommunikation
Stand August 2004